Anbieterkennzeichnung im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG)
Karin Müller ist in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken.
Die berufsrechtlichen Regelungen sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG, der Berufsordnung (BORA), in der Fachanwaltsordnung (FAO), für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs in der „Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft“ (CCBE-Berufsregeln) normiert. Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Nach den Vorschriften der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) wird die für die Kanzlei unterhaltene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) wie folgt bekannt gegeben:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin.
Zum räumlichen Geltungsbereich (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 DL-InfoV) der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherungsverträge wird Folgendes mitgeteilt:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros (§ 51 Abs. 3 Ziff. 2 BRAO)
Ersatzansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht (§ 51 Abs. 3 Ziff. 3 BRAO)
Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwaltes vor außereuropäischen Gerichten (§ 51 Abs. 3 Ziff. 4 BRAO).
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